Kindergeld
Am 10. Juli 2015 hat der Bundesrat der Erhöhung des Kindergeldes zugestimmt.
Das Kindergeld wird demzufolge rückwirkend zum 01. Januar 2015 um 4,00 € angehoben.
Die Familienkassen zahlen den neuen Kindergeldbetrag ab September 2015 aus. Die Nachzahlung für die Zeit seit Januar 2015 erfolgt in einem Betrag spätestens ab Oktober 2015.
Darüber hinaus erfolgt eine weitere Kindergelderhöhung zum 01. Januar 2016 um weitere 2,00 € erhöht.
Damit erhöht sich der Betrag
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bis 31.12.2014 |
seit 01.01.2015 |
seit 01.01.2016 |
erstes und zweites Kind |
184,00 € |
188,00 € |
190,00 € |
drittes Kind |
190,00 € |
194,00 € |
196,00 € |
ab dem vierten Kind |
215,00 € |
219,00 € |
221,00 € |
Der Kindergeldanspruch entsteht bereits im Geburtsmonat und besteht uneingeschränkt bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Antragsberechtigt sind Eltern oder andere Erziehungsberechtigte. Um Kindergeld zu erhalten, muss man dieses schriftlich beantragen. Die Kindergeldleistungen können bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden.
Der Kindergeldanspruch verlängert sich für volljährige Kinder durch eine Berufsausbildung (Studium, Praktika, betriebliche Ausbildung usw.). In diesen Fällen, bleibt der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr des Kindes bestehen. Der Anspruch auf Kindergeld für volljährige Kinder erlischt nach der Berufsausbildung oder dem Erststudium, wenn diese regelmäßig arbeiten und über 450,00 € monatlich verdienen. In den Zwangspausen (z.B. zwischen dem Schulabschluss und Studienbeginn) in der Ausbildung wird das Kindergeld für 4 Monate weitergezahlt. Ein volljähriges Kind erhält trotzdem Kindergeld, wenn es trotzt ernsthafter Bemühungen keinen Ausbildungsplatz findet.
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